Umzugskostenpauschale – Umzugskosten richtig absetzen

Ein Umzug steht an? Neben der Organisation, dem Packen der Kisten und dem Transport der Möbel ist auch die finanzielle Planung ein essenzieller Bestandteil. Umzugskosten können schnell ins Gewicht fallen. Um hier Entlastung zu schaffen, gibt es die sogenannte Umzugskostenpauschale. Doch was verbirgt sich genau hinter diesem Begriff und wie können Sie von dieser Pauschale profitieren? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Umzugskostenpauschale.

5 wichtige Punkte zur Umzugskostenpauschale
  • Steuerliche Entlastung: Die Umzugskostenpauschale reduziert die Steuerlast bei privaten und beruflich bedingten Umzügen.
  • Privater Umzug: Auch private Umzüge können steuerlich geltend gemacht werden, wenn berufliche Gründe vorliegen.
  • Höhe der Pauschale: Seit dem 1. März 2024 beträgt sie 964 Euro für die berechtigte Person und 643 Euro für jede weitere umzugsberechtigte Person – etwa Ehepartner oder Kinder.
  • Belege nicht notwendig: Die Pauschale können Sie ohne Nachweise ansetzen; zusätzliche Kosten darüber hinaus aber nur mit Belegen.
  • Expertenberatung empfehlenswert: Steuerexperten helfen bei der korrekten Anwendung der Pauschale und maximieren Ihr Einsparpotenzial.

Was ist die Umzugskostenpauschale?

Die Umzugskostenpauschale ist eine Option, um die finanziellen Belastungen eines Umzugs steuerlich geltend zu machen. Sie richtet sich hauptsächlich an Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen, ist aber in bestimmten Fällen auch beim privaten Umzug relevant. Die Pauschale deckt allgemeine Umzugskosten ab, die typischerweise schwer nachweisbar sind – beispielsweise Trinkgelder für Umzugshelfer oder Ausgaben für kleinere Reparaturen.

Umzugskostenpauschale privater Umzug – Wann greift sie?

Tatsächlich ist die Umzugskostenpauschale ausschließlich für beruflich veranlasste Umzüge vorgesehen. Ein rein privater Umzug – etwa aus familiären oder persönlichen Gründen – berechtigt nicht zum steuerlichen Abzug. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Umzug objektiv berufliche Vorteile mit sich bringt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich der tägliche Arbeitsweg durch den Wohnortwechsel um mindestens 30 Minuten verkürzt. Auch wenn der Umzug freiwillig erfolgt, kann er dann als beruflich veranlasst gelten – sofern dies plausibel und nachvollziehbar dargelegt werden kann. Eine klare Abgrenzung zwischen privaten und beruflich motivierten Umzügen ist daher unerlässlich.

Ein kleiner weißer Hund lugt aus einem Karton mit der Aufschrift „ONE Umzug Spedition“ auf einem Holzboden hervor. Im Hintergrund stehen Zimmerpflanzen, gespannt auf sein nächstes Abenteuer. In der Nähe deutet ein ähnlicher Karton auf einen bevorstehenden Umzugskontakt hin.
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Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

Die Höhe der Umzugskostenpauschale wurde zuletzt zum 1. März 2024 angepasst. Sie beträgt:

  • 964 Euro für die berechtigte umziehende Person,
  • 643 Euro für jede weitere umzugsberechtigte Person (z. B. Ehepartner, Kinder),
  • 193 Euro für Personen ohne vorherige eigene Wohnung.

Diese Beträge können entweder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden.

Welche Kosten deckt die Pauschale ab?

Die Umzugskostenpauschale ist bewusst so gestaltet, dass sie zahlreiche kleinere Ausgaben abdeckt, die rund um einen Umzug entstehen, sich aber nur schwer oder gar nicht mit Einzelnachweisen belegen lassen. Dazu gehören zum Beispiel:

Trinkgelder und Verpflegung der Helfer: Wenn Freunde, Bekannte oder bezahlte Kräfte beim Umzug helfen, entstehen oft kleinere Aufwendungen für Verpflegung, Snacks, Getränke oder ein Dankeschön in Form eines Trinkgelds. Diese lassen sich nicht immer mit Quittungen belegen.

Ummeldungskosten: Hierzu zählen Gebühren für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, die Aktualisierung von Fahrzeugpapieren, Hundesteuer oder anderen behördlichen Einträgen.

Anschlussgebühren für Telefon und Internet: Bei einem Umzug müssen oft neue Verträge abgeschlossen oder bestehende Anschlüsse umgezogen werden. Dabei entstehen regelmäßig Kosten für Technikertermine oder Bereitstellungsgebühren. 

Kleinere Schönheitsreparaturen: Vor dem Auszug sind häufig Malerarbeiten oder kleinere Instandsetzungen nötig, um die Wohnung vertragsgemäß zu übergeben – beispielsweise das Ausbessern von Bohrlöchern oder das Streichen von Wänden.

Einbau und Anpassung vorhandener Möbel: Die Umzugskostenpauschale deckt typischerweise kleinere, schwer belegbare Ausgaben rund um den Umzug ab – etwa Trinkgelder, Verpflegung für Helfer oder geringe Schönheitsreparaturen. Weniger eindeutig ist die steuerliche Behandlung von Kosten für den Ein- oder Umbau vorhandener Möbel, zum Beispiel einer Küche. Solche Ausgaben werden nicht in allen Fällen als Teil der Pauschale anerkannt und können von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich bewertet werden.

Grundsätzlich gilt: Die Pauschale ersetzt vor allem sogenannte „sonstige Umzugsauslagen“, Möbelumbauten zählen nur dann dazu, wenn ein klarer Zusammenhang mit der beruflichen Veranlassung und der Umzugssituation besteht – und selbst dann ist eine Anerkennung nicht garantiert. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte solche Posten mit Belegen erfassen und im Zweifel gesondert mit einem Steuerexperten besprechen.

Wichtig: All diese Positionen sind in der Umzugskostenpauschale enthalten und müssen nicht einzeln nachgewiesen werden. Das erleichtert Ihnen die Steuererklärung erheblich und spart Zeit. Übersteigen Ihre tatsächlichen Kosten die Pauschale, können Sie diese zusätzlich mit entsprechenden Nachweisen steuerlich absetzen.

Was müssen Sie bei der Steuererklärung beachten?

Um die Umzugskostenpauschale geltend zu machen, genügt es, sie in der Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzugeben. Wichtig ist jedoch, dass Sie die berufliche Veranlassung des Umzugs glaubhaft darlegen können. Dazu zählt beispielsweise die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung Ihres Arbeitgebers über den Umzugsgrund, etwa eine Versetzung oder ein Stellenwechsel. Auch die erhebliche Verkürzung des Arbeitsweges – in der Regel um mindestens eine halbe Stunde täglich – kann ein anerkennenswerter Grund sein.

Darüber hinaus sollten Sie die Umzugsdaten und den Bezug zum Arbeitsverhältnis dokumentieren. Bewahren Sie gegebenenfalls Mietverträge, Arbeitsverträge oder amtliche Meldebescheinigungen auf, die die Umzugsumstände untermauern. Diese Unterlagen müssen nicht direkt mit der Steuererklärung eingereicht werden, sollten aber bei Nachfragen des Finanzamts bereitliegen.

Wenn Sie zusätzlich zur Pauschale höhere Umzugskosten geltend machen möchten, etwa durch Speditionsrechnungen, doppelte Mietzahlungen oder Maklergebühren, ist es erforderlich, diese Ausgaben vollständig mit Belegen nachzuweisen.

Praktische Tipps für die Planung und Nutzung der Umzugskostenpauschale

Ein Umzug bedeutet Stress – sowohl logistisch als auch finanziell. Hier einige wertvolle Tipps:

  1. Frühzeitige Planung: Organisieren Sie Ihren Umzug frühzeitig und kalkulieren Sie die Kosten realistisch. Ein früh erstellter Finanzplan hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.
  2. Dokumentation der Kosten: Sammeln Sie alle Belege und Rechnungen, auch wenn Sie zunächst die Pauschale in Anspruch nehmen möchten. Überschreiten Sie die Pauschale, können Sie die zusätzlichen Kosten steuerlich geltend machen.
  3. Begründung vorbereiten: Sorgen Sie für eine gut dokumentierte berufliche Veranlassung des Umzugs. Dies erleichtert eventuelle Rückfragen seitens des Finanzamts.
  4. Nutzung von Expertenwissen: Besonders bei komplizierten Fällen oder wenn Sie unsicher sind, lohnt es sich, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine zu konsultieren. Diese Experten unterstützen Sie dabei, die Umzugskostenpauschale optimal auszuschöpfen.
  1. Rechtzeitig Steuererklärung abgeben: Reichen Sie Ihre Steuererklärung rechtzeitig ein, um die Pauschale möglichst schnell erstattet zu bekommen.

Warum Experten sinnvoll sind

Die korrekte Anwendung steuerlicher Regelungen wie der Umzugskostenpauschale kann kompliziert sein. Ein Fehler oder eine falsche Einschätzung der eigenen Situation kann Sie bares Geld kosten. Experten helfen nicht nur dabei, Fehler zu vermeiden, sondern optimieren Ihre Steuererklärung, um das maximale Einsparpotenzial auszuschöpfen.

Ein professioneller Berater prüft im Detail:

  • Ob die Voraussetzungen für die Pauschale erfüllt sind
  • Welche zusätzlichen Kosten steuerlich geltend gemacht werden können
  • Wie eine rechtssichere Dokumentation aussieht

Wir fassen zusammen

Die Umzugskostenpauschale ist ein hilfreiches Instrument, um die finanzielle Belastung eines Umzugs abzufedern. Gerade beim privaten Umzug, der einen deutlichen beruflichen Vorteil mit sich bringt, kann die Pauschale erhebliche Einsparungen bringen. Planen Sie Ihren Umzug daher sorgfältig, dokumentieren Sie alle relevanten Kosten und ziehen Sie bei Bedarf Experten hinzu. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Umzug nicht nur stressfrei verläuft, sondern auch steuerlich optimal genutzt wird.

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