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Nachsendeauftrag Post — so kommt Ihre Post sicher an die neue Adresse
Beim Umzug wird ein Punkt häufig übersehen: die Post. Wer nicht möchte, dass wichtige Briefe beim alten Wohnsitz landen oder verloren gehen, sollte rechtzeitig einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post stellen. Hier finden Sie Antworten zu Ablauf, Fristen, Kosten und Sonderfällen.
Inhalt 9 Abschnitte
Das Wichtigste im Überblick
- Mit einem Nachsendeauftrag werden Ihre Briefsendungen automatisch an die neue Adresse weitergeleitet.
- Laufzeit wählbar: 6 oder 12 Monate, eine Verlängerung ist möglich.
- Kosten ab ca. 23,90 € für 6 Monate für Privatkunden, abhängig von Laufzeit und Leistungspaket.
- Beantragung idealerweise mindestens 5 Werktage vor dem Umzug.
- Der Auftrag kann online, telefonisch oder in der Filiale eingerichtet werden.
Der Nachsendeauftrag ist ein Service der Deutschen Post, mit dem Ihre Briefsendungen automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet werden. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre neue Anschrift noch nicht überall gemeldet haben — etwa bei Versicherungen, Banken, Abonnements oder bei Freunden und Bekannten. Er bietet:
- Sicherheit: Wichtige Briefe, zum Beispiel vom Finanzamt oder der Krankenkasse, erreichen Sie zuverlässig.
- Flexibilität: Sie haben Zeit, alle Stellen über Ihren Umzug zu informieren.
- Komfort: Kein Risiko, dass private oder vertrauliche Post in fremde Hände gerät.
Welche Sendungen werden nachgesendet?
Die Deutsche Post leitet in der Regel folgende Sendungen weiter:
- Briefe (Standard und Kompakt)
- Einschreiben
- Postkarten
- Zeitschriften — allerdings nur mit dem Zusatzpaket Nachsendeauftrag Plus
Nicht nachgesendet werden dagegen:
- Pakete
- Warensendungen von Drittanbietern
- Werbesendungen ohne Adresse
- Pressesendungen ohne Nachsendeauftrag Plus
Achtung: Sendungen mit Nachnahme, Einschreiben Eigenhändig, Päckchen und Pakete werden nicht automatisch weitergeleitet. Dafür ist gegebenenfalls eine individuelle Lösung nötig.
Wie funktioniert der Nachsendeantrag?
Ein Nachsendeantrag kann online, per Formular in der Filiale oder telefonisch gestellt werden. Besonders einfach und schnell geht es online über die Website der Deutschen Post.
Sie benötigen dafür:
- Ihre alte und Ihre neue Adresse
- das gewünschte Startdatum
- die Laufzeit (6 oder 12 Monate)
- die Namen aller Personen, deren Post nachgesendet werden soll
- bei Bedarf zusätzliche Leistungen wie Nachsendeauftrag Plus oder die Firmenoption
Wichtig: Pro Nachsendeauftrag können mehrere Namen angegeben werden, etwa bei Familien. Alle Personen müssen aber unter der alten und der neuen Adresse wohnen oder gewohnt haben.
Den Nachsendeantrag rechtzeitig stellen
Die Deutsche Post benötigt für die Einrichtung in der Regel eine Vorlaufzeit von mindestens fünf Werktagen. Empfehlenswert ist es jedoch, den Antrag bereits zehn bis vierzehn Tage vor dem geplanten Umzugstermin zu stellen. So bleibt genügend Zeit, eventuelle Rückfragen zu klären und den Nachsendeprozess fristgerecht zu aktivieren.
Wer zu lange wartet, riskiert eine zeitliche Lücke in der Postweiterleitung. Dann können wichtige Sendungen wie Behördenschreiben, Vertragsunterlagen oder Rechnungen versehentlich an die alte Adresse zugestellt werden. Wird dort niemand mehr angetroffen, gehen diese Briefe möglicherweise an den Absender zurück oder landen bei den neuen Bewohnern. Beauftragen Sie den Nachsendeantrag deshalb am besten direkt, sobald der Umzugstermin feststeht — genauso wie die übrigen Punkte auf Ihrer Umzugscheckliste.
Das kostet ein Nachsendeauftrag
Die Kosten hängen von der gewählten Laufzeit und vom Umfang der Leistungen ab. Stand 2025 gelten für Privatkunden folgende unverbindliche Preise:
- 6 Monate: ab 23,90 € online, ab 26,90 € in der Filiale
- 12 Monate: ab 30,90 € online, ab 33,90 € in der Filiale
Zusätzliche Leistungen wie der Nachsendeauftrag Plus — etwa für die Weiterleitung von Zeitschriften und Pressesendungen — oder ein Firmen-Nachsendeauftrag verursachen höhere Gebühren.
Hinweis: Wer den Nachsendeantrag online stellt, spart meist rund 2 bis 3 € im Vergleich zur Filiale.
Nachsendeauftrag bei Familien oder WGs
Der Nachsendeauftrag ist immer personenbezogen und nicht automatisch auf den gesamten Haushalt übertragbar. Jede Person, deren Post weitergeleitet werden soll, muss namentlich im Antrag aufgeführt sein.
Bei Familien empfiehlt es sich daher, alle mitziehenden Mitglieder — also auch Partnerin oder Partner und Kinder — mit vollständigem Namen zu nennen. In Wohngemeinschaften sollte dagegen jede Mitbewohnerin und jeder Mitbewohner einen eigenen Nachsendeantrag stellen, da in der Regel keine gemeinsame postalische Verantwortung besteht.
Um Zuordnungsprobleme zu vermeiden, können Sie auch frühere Namen angeben, etwa nach einer Heirat oder bei Doppelnamen. Das erhöht die Zustellsicherheit, insbesondere bei Behördenpost oder Verträgen, die noch auf einen alten Namen laufen.
Firmenumzug: Nachsendeauftrag für Unternehmen
Auch für Unternehmen ist der Nachsendeauftrag ein wichtiger Schritt beim Umzug. Der Antrag muss in diesem Fall auf den Firmennamen laufen; zusätzlich können persönliche Namen von Mitarbeitenden ergänzt werden. Der Leistungsumfang für Unternehmen umfasst:
- Nachsendung von geschäftlicher Post
- Anpassung an die Unternehmensgröße
- individuelle Laufzeitvereinbarungen
Die Kosten für Firmen hängen vom Umfang ab und beginnen meist ab 39,90 € für 6 Monate. Den Transport selbst übernehmen wir für Sie im Rahmen unserer Büro- und Geschäftsumzüge.
Was passiert nach Ablauf des Nachsendezeitraums?
Nach Ablauf des gewählten Zeitraums endet die automatische Weiterleitung. Ab diesem Zeitpunkt werden Sendungen wieder an die ursprüngliche Adresse zugestellt — unabhängig davon, ob Sie dort noch wohnen.
Nutzen Sie die Laufzeit deshalb sinnvoll: In dieser Zeit sollten alle Vertragspartner, Behörden, Banken, Versicherungen sowie Zeitschriften- und Versanddienstleister über die neue Adresse informiert werden. Auch der Eintrag im Melderegister muss rechtzeitig aktualisiert werden — wie Sie den Wohnsitz ummelden, lesen Sie im eigenen Ratgeber. Eine vollständige Übersicht der übrigen Stellen finden Sie im Ratgeber Adressänderung beim Umzug.
Wer feststellt, dass die Zeit nicht ausgereicht hat, kann den Nachsendeauftrag problemlos verlängern. Die Post informiert in der Regel rechtzeitig über das bevorstehende Ende des Services und bietet die Verlängerung direkt an.
Ein bereits eingerichteter Nachsendeauftrag kann grundsätzlich nicht storniert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bestimmte Angaben wie Namen oder Adressen nachträglich anpassen zu lassen — das ist meist mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden. Bei Fehlern in der Zustellung oder notwendigen Änderungen hilft der Kundenservice der Deutschen Post weiter.
Nachsendeauftrag und Umzugsmitteilung
Zusätzlich zum kostenpflichtigen Nachsendeauftrag bietet die Deutsche Post die kostenlose Umzugsmitteilung an. Dieser Service informiert teilnehmende Unternehmen wie Versicherungen, Banken oder Verlage automatisch über Ihre neue Anschrift — vorausgesetzt, die betreffenden Unternehmen nehmen an dem Dienst teil.
Wichtig: Die Umzugsmitteilung ersetzt den Nachsendeauftrag nicht. Sie sorgt nicht dafür, dass Post weitergeleitet wird, sondern dient nur der Adressaktualisierung bei bekannten Absendern. Für eine lückenlose Versorgung mit Briefsendungen — insbesondere von Behörden — bleibt der Nachsendeauftrag unverzichtbar. In Kombination genutzt, ergeben beide Services eine sichere Umzugslösung.
Ein Nachsendeauftrag ist damit ein kleines Detail mit großer Wirkung: Er sorgt dafür, dass Sie auch nach dem Umzug alle wichtigen Briefe zuverlässig erhalten. Wenn Sie beim Umzug selbst Unterstützung wünschen, schildern Sie uns Ihr Vorhaben im Anfrageformular.
Häufige Fragen
Was kostet ein Nachsendeauftrag?
Wie lange vor dem Umzug muss ich den Antrag stellen?
Werden auch Pakete und Päckchen nachgesendet?
Kann ich einen Nachsendeauftrag stornieren?
Ersetzt die kostenlose Umzugsmitteilung den Nachsendeauftrag?
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