- Einwohnermeldeamt: Pflichtmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Einzug
- Strom, Gas, Wasser: Anbieterwechsel oder Ummeldung rechtzeitig einleiten
- Internet & Telefon: Frühzeitig kündigen oder an neuen Wohnort mitnehmen
- Auto & Zulassungsstelle: Adressänderung in Fahrzeugschein und ggf. neues Kennzeichen
- Versicherungen, Banken & Co.: Immer schriftlich über den Adresswechsel informieren
Ummeldung beim Einwohnermeldeamt – gesetzliche Pflicht
Der erste und wichtigste Schritt nach dem Einzug ist die Meldung beim Einwohnermeldeamt. Laut Bundesmeldegesetz müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug offiziell melden – persönlich oder, je nach Kommune, auch online.
Wichtig: Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit dem Datum im Mietvertrag.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung (stellt in der Regel der Vermieter aus)
- ggf. Ausweisdokumente weiterer Familienmitglieder
Einige Städte bieten inzwischen Online-Termine oder digitale Services an. Informieren Sie sich vorab auf der Website Ihrer Stadtverwaltung.
Tipp: Auch der neue Personalausweis-Aufkleber mit der neuen Adresse wird meist direkt vor Ort angebracht.
Strom, Gas und Wasser – rechtzeitig ummelden oder Anbieter wechseln
Verbrauchsverträge wie Strom, Gas oder Fernwärme müssen Sie vor dem Umzug kündigen oder ummelden, um doppelte Kosten oder Nachzahlungen zu vermeiden.
1. Zählerstände dokumentieren
Vor dem Auszug sollten Sie alle Zählerstände in der alten Wohnung ablesen – idealerweise am Tag der Wohnungsübergabe. Das betrifft Strom, Gas und ggf. Wasser.
2. Umzug dem Anbieter mitteilen oder neuen wählen
Informieren Sie Ihren bisherigen Stromanbieter (und ggf. Gas-/Wasseranbieter) rechtzeitig über den Umzug. Viele Verträge sind ortsgebunden – prüfen Sie daher, ob Ihr Anbieter Sie auch an der neuen Adresse beliefern kann.
Falls nicht: Vergleichen Sie Tarife und wählen Sie einen neuen Anbieter. Ein Anbieterwechsel ist oft mit Einsparpotenzial verbunden und kann schon vor dem Umzug vorbereitet werden.
3. Vertragsübernahme klären (optional)
Falls der Nachmieter Ihrer alten Wohnung Ihren bestehenden Vertrag übernehmen möchte, sollte das mit Ihrem Anbieter abgesprochen werden. Manche Anbieter ermöglichen eine unkomplizierte Übertragung – andere bestehen auf einer Kündigung und Neuabschluss.

Internet und Festnetztelefon – nicht auf den letzten Drücker
Internet und Festnetztelefon sollten beim Umzug nicht auf den letzten Drücker geregelt werden, denn hier gelten oft lange Kündigungsfristen und Vorlaufzeiten. Informieren Sie Ihren Anbieter am besten vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Umzug, um unnötige Ausfallzeiten zu vermeiden.
Je nach Situation gibt es mehrere Optionen: In vielen Fällen können Sie den bestehenden Vertrag mitnehmen und den Umzugsservice des Anbieters nutzen – das setzt allerdings voraus, dass der Anbieter auch am neuen Wohnort verfügbar ist. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Alternativ kann ein Anbieterwechsel sinnvoll sein, etwa wenn am neuen Standort bessere Tarife oder schnellere Verbindungen möglich sind.

Ob Privatumzug, Firmenwechsel oder Ferntransport – mit uns ziehen Sie stressfrei um. Von der fachgerechten Küchenmontage über sichere Einlagerung bis hin zu Entrümpelung, Maler- und Reinigungsservice bieten wir Ihnen alles aus einer Hand. Auch Verpackungsmaterial stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Auto und Fahrzeugpapiere – bei der Zulassungsstelle ummelden
Wenn sich durch den Umzug Ihr Wohnort ändert, müssen Sie auch Ihr Auto ummelden. Das betrifft sowohl die Zulassungsstelle als auch die Kfz-Versicherung.
Benötigt werden:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Personalausweis
- evtl. elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- ggf. neue Kennzeichen (bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk)
Versicherungen: Hausrat, Haftpflicht & Co.
Viele denken nicht daran, ihre Versicherungen zu informieren – dabei kann ein Umzug den Versicherungsschutz beeinflussen. Besonders bei der Hausratversicherung ist es wichtig, die neue Wohnfläche zu melden.
Typische Versicherungen, die informiert werden müssen:
- Hausratversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung
- Lebensversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kranken- und Zahnzusatzversicherungen
Banken, Behörden & Verträge – Wer noch informiert werden muss
Neben den großen Versorgern gibt es zahlreiche weitere Stellen, die über Ihre neue Adresse informiert werden müssen.
Dazu gehören:
- Banken und Sparkassen
- Arbeitgeber (Personalabteilung!)
- Finanzamt
- Kindergeldstelle und Familienkasse
- Krankenkasse
- Rentenversicherung
- GEZ / Rundfunkbeitrag (Beitragsservice)
- Bausparkassen, Kreditgeber, Leasinggesellschaften
- Mobilfunkanbieter
- Kundenkarten und Online-Shops

Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten
Auch wenn Sie versuchen, alle Stellen direkt zu informieren – manche Briefe gehen trotzdem an die alte Adresse. Damit nichts verloren geht, empfiehlt sich ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post.
Dieser kann für 6, 12 oder 24 Monate eingerichtet werden und leitet Briefe automatisch an Ihre neue Anschrift weiter. Besonders in den ersten Wochen nach dem Umzug ist das eine große Erleichterung.
Kosten:
- 6 Monate ca. 30 €
- 12 Monate ca. 35 € (Stand 2025)
Pakete sind vom Nachsendeauftrag in der Regel nicht betroffen.
Kinder, Schule, Kindergarten – auch hier muss gemeldet werden
Wenn Sie mit Kindern umziehen, sollten Sie frühzeitig auch an die Organisation rund um Schule, Kindergarten oder Kita denken. Bei einem Schulwechsel ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind rechtzeitig an der neuen Schule anmelden und die bisherige Schule ordnungsgemäß abmelden.
Gleiches gilt für Kindertagesstätten: Ein bestehender Kita- oder Kindergartenplatz muss entweder umgemeldet oder fristgerecht gekündigt werden. Ziehen Sie in eine neue Stadt oder einen neuen Stadtteil, kann zudem eine Neuanmeldung in einer neuen Betreuungseinrichtung notwendig sein.
Falls Sie Zuschüsse vom Jugendamt – etwa für die Betreuungskosten – erhalten, ist es ebenfalls erforderlich, das Amt über den Wohnortwechsel zu informieren. In vielen Städten gibt es zudem die Möglichkeit, Geschwisterkinder bevorzugt gemeinsam unterzubringen, z. B. in derselben Kita oder Schule.
Damit das klappt, empfiehlt sich ein frühzeitiges Gespräch mit der jeweiligen Einrichtung oder der Stadtverwaltung. Ein strukturierter Überblick über Fristen und Ansprechpartner kann helfen, unnötigen Stress zu vermeiden.
Haustiere – Anmeldung nicht vergessen
Auch Ihre Haustiere müssen unter Umständen umgemeldet werden:
Bei Hunden:
- Hundesteuerstelle der Stadt über Adressänderung informieren
- Neue Anmeldung in der neuen Gemeinde, alte ggf. abmelden
- Chipnummer und Versicherungsnachweise bereithalten
- Auch die Tierarztpraxis sollte informiert werden – oder ein neuer Tierarzt gesucht werden, falls Sie weiter wegziehen.
Wir fassen zusammen
Ein Umzug bedeutet nicht nur neue Wände, sondern auch viele bürokratische Veränderungen. Wer hier nicht den Überblick behält, riskiert Kosten, Ärger oder sogar Bußgelder. Deshalb lohnt es sich, alle notwendigen Ummeldungen frühzeitig zu planen und schriftlich festzuhalten.
Mit einer klaren Checkliste, festen Fristen und strukturiertem Vorgehen behalten Sie die Kontrolle. So wird aus dem Umzug kein Papierkrieg, sondern ein gelungener Neustart.
Und denken Sie daran: Viele Ummeldungen lassen sich heute online oder per App erledigen – nutzen Sie diese Möglichkeiten, um Zeit und Nerven zu sparen.