Nachsendeauftrag Post – So kommt Ihre Post sicher an die neue Adresse

Ein Umzug bringt jede Menge Aufgaben mit sich – vom Einrichten der neuen Wohnung über das Ummelden beim Einwohnermeldeamt bis hin zur Organisation des Internetanschlusses. Dabei wird eines häufig übersehen: die Post. Wer nicht möchte, dass wichtige Briefe beim alten Wohnsitz landen oder gar verloren gehen, sollte rechtzeitig einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post stellen. Doch was ist ein Nachsendeauftrag genau, wie funktioniert er, welche Fristen und Kosten müssen beachtet werden – und was gilt bei mehreren Personen oder Firmenumzügen? Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Nachsendeauftrag Post.

Nachsendeauftrag Post – Das Wichtigste im Überblick
  • Mit einem Nachsendeauftrag sorgen Sie für die automatische Weiterleitung von Briefen, Päckchen und Einschreiben an die neue Adresse
  • Laufzeit wählbar: 6 oder 12 Monate, Verlängerung möglich
  • Kosten ab ca. 23,90 € für 6 Monate (privat), abhängig von Laufzeit und Leistungspaket
  • Beantragung idealerweise mindestens 5 Werktage vor dem Umzug
  • Nachsendeauftrag kann online, telefonisch oder in der Filiale eingerichtet werden

Ein Nachsendeantrag Post ist ein Service der Deutschen Post, mit dem Ihre Briefsendungen automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet werden. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre neue Anschrift noch nicht überall gemeldet haben – etwa bei Versicherungen, Banken, Abonnements oder bei Freunden und Bekannten. Der Nachsendeauftrag schließt diese Lücke und sorgt dafür, dass keine wichtigen Dokumente verloren gehen.

Er bietet:

  • Sicherheit: Wichtige Briefe (z. B. vom Finanzamt oder der Krankenkasse) erreichen Sie zuverlässig.
  • Flexibilität: Sie haben Zeit, alle Stellen über Ihren Umzug zu informieren.
  • Komfort: Kein Risiko, dass private oder vertrauliche Post in fremde Hände gerät.

Welche Arten von Sendungen werden nachgesendet?

Die Deutsche Post leitet in der Regel folgende Sendungen weiter:

Wird nachgesendetWird nicht nachgesendet
Briefe (Standard & Kompakt)Pakete
EinschreibenWarensendungen von Drittanbietern
PostkartenWerbesendungen ohne Adresse
Zeitschriften (mit Nachsendeauftrag Plus)Pressesendungen ohne Nachsendeauftrag Plus

Achtung: Sendungen mit Nachnahme, Einschreiben Eigenhändig, Päckchen und Pakete werden nicht automatisch weitergeleitet. Dafür ist ggf. eine individuelle Lösung nötig.

Wie funktioniert der Nachsendeantrag?

Ein Nachsendeantrag kann online, per Formular in der Filiale oder telefonisch gestellt werden. Besonders einfach und schnell geht es online unter www.deutschepost.de/nachsendeauftrag.

Sie benötigen:

  • Ihre alte und neue Adresse
  • Das gewünschte Startdatum
  • Die Laufzeit (6 oder 12 Monate)
  • Die Namen aller Personen, deren Post nachgesendet werden soll
  • Bei Bedarf: zusätzliche Leistungen wie Nachsendeauftrag Plus oder Firmenoption

Wichtig: Pro Nachsendeauftrag können mehrere Namen angegeben werden – etwa bei Familien. Alle Personen müssen aber unter der alten und neuen Adresse wohnen oder gewohnt haben.

Ein kleiner weißer Hund lugt aus einem Karton mit der Aufschrift „ONE Umzug Spedition“ auf einem Holzboden hervor. Im Hintergrund stehen Zimmerpflanzen, gespannt auf sein nächstes Abenteuer. In der Nähe deutet ein ähnlicher Karton auf einen bevorstehenden Umzugskontakt hin.
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Nachsendeantrag rechtzeitig stellen

Der Nachsendeantrag sollte rechtzeitig vor dem Umzug gestellt werden, damit die reibungslose Weiterleitung Ihrer Post gewährleistet ist. Die Deutsche Post benötigt für die Einrichtung des Nachsendeauftrags in der Regel eine Vorlaufzeit von mindestens fünf Werktagen. Empfehlenswert ist es jedoch, den Antrag bereits zehn bis vierzehn Tage vor dem geplanten Umzugstermin zu stellen. So bleibt genügend Zeit, eventuelle Rückfragen zu klären und den Nachsendeprozess fristgerecht zu aktivieren. Wer zu lange wartet, riskiert eine zeitliche Lücke in der Postweiterleitung. In diesem Fall können wichtige Sendungen – etwa Behördenschreiben, Vertragsunterlagen oder Rechnungen – versehentlich an die alte Adresse zugestellt werden. Wird dort niemand mehr angetroffen, gehen diese Briefe möglicherweise an den Absender zurück oder landen im schlimmsten Fall bei den neuen Bewohnern. Um dieses Risiko zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige und sorgfältige Beauftragung des Nachsendeantrags – idealerweise direkt nach Feststehen des Umzugstermins.

Das kostet ein Nachsendeauftrag

Die Post Nachsendeauftrag Kosten hängen von der gewählten Laufzeit und vom Umfang der Leistungen ab. Stand 2025 gelten (unverbindlich) folgende Preise für Privatkunden:

LaufzeitPreis (online)Preis (Filiale)
6 Monateab 23,90 €ab 26,90 €
12 Monateab 30,90 €ab 33,90 €

Zusätzliche Leistungen wie der „Nachsendeauftrag Plus“ (z. B. Weiterleitung von Zeitschriften und Pressesendungen) oder ein Firmen-Nachsendeauftrag verursachen höhere Gebühren.

Hinweis: Wer einen Nachsendeantrag online stellt, spart meist rund 2–3 € im Vergleich zur Filiale.

Nachsendeauftrag bei Familien oder WGs

Der Nachsendeauftrag ist immer personenbezogen und nicht automatisch auf den gesamten Haushalt übertragbar. Das bedeutet: Jede Person, deren Post weitergeleitet werden soll, muss namentlich im Nachsendeantrag aufgeführt sein. Bei Familien empfiehlt es sich daher, alle mitziehenden Mitglieder – also auch Partner:innen und Kinder – mit vollständigem Namen im Antrag zu nennen. Nur so wird sichergestellt, dass auch deren Briefe zuverlässig an die neue Adresse weitergeleitet werden. In Wohngemeinschaften hingegen sollte jeder Mitbewohnerin einen eigenen Nachsendeantrag stellen, da in der Regel keine gemeinsame postalische Verantwortung besteht. Um mögliche Zuordnungsprobleme zu vermeiden, können auch frühere Namen, etwa nach einer Heirat oder bei Doppelnamen, zusätzlich angegeben werden. Das erhöht die Zustellsicherheit – insbesondere bei Behördenpost oder Verträgen, die noch auf einen alten Namen laufen.

Firmenumzug: Nachsendeauftrag für Unternehmen

Auch für Unternehmen ist der Nachsendeauftrag ein wichtiger Schritt beim Umzug. Der Antrag muss in diesem Fall auf den Firmennamen laufen, zusätzlich können auch persönliche Namen von Mitarbeitenden ergänzt werden.

Leistungsumfang für Unternehmen:

  • Nachsendung von geschäftlicher Post
  • Anpassung an Unternehmensgröße
  • Individuelle Laufzeitvereinbarungen möglich

Die Kosten für Firmen sind abhängig vom Umfang und beginnen meist ab 39,90 € für 6 Monate.

Was passiert nach Ablauf des Nachsendezeitraums?

Nach Ablauf des gewählten Nachsendezeitraums endet die automatische Weiterleitung der Post durch die Deutsche Post. Ab diesem Zeitpunkt werden Sendungen wieder an die ursprüngliche Adresse zugestellt – unabhängig davon, ob Sie dort noch wohnen oder nicht. Um zu vermeiden, dass wichtige Briefe verloren gehen oder zurückgeschickt werden, ist es entscheidend, die Laufzeit sinnvoll zu nutzen. In dieser Zeit sollten alle Vertragspartner, Behörden, Banken, Versicherungen sowie Zeitschriften- oder Versanddienstleister über die neue Adresse informiert werden. Auch der Eintrag im Melderegister muss rechtzeitig aktualisiert werden. Wer feststellt, dass die Zeit nicht ausgereicht hat, kann den Nachsendeauftrag problemlos verlängern. Die Post informiert in der Regel rechtzeitig über das bevorstehende Ende des Services und bietet eine Verlängerung direkt an.

Ein bereits eingerichteter Nachsendeauftrag kann grundsätzlich nicht storniert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bestimmte Angaben wie Namen oder Adressen nachträglich anpassen zu lassen – allerdings ist dies meist mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden. Auch eine Verlängerung des bestehenden Auftrags ist jederzeit möglich. Sollte es zu Fehlern bei der Zustellung kommen oder Änderungen notwendig sein, steht der Kundenservice der Deutschen Post unterstützend zur Verfügung.

Nachsendeauftrag vs. Umzugsmitteilung

Zusätzlich zum kostenpflichtigen Nachsendeauftrag bietet die Deutsche Post die kostenlose Umzugsmitteilung an. Dieser Service informiert teilnehmende Unternehmen wie Versicherungen, Banken, Verlage oder andere Vertragspartner automatisch über Ihre neue Anschrift. Die Umzugsmitteilung ist eine praktische Ergänzung, um den Adresswechsel schnell und bequem zu kommunizieren – vorausgesetzt, die betreffenden Unternehmen nehmen an dem Dienst teil. Wichtig zu beachten ist jedoch: Die Umzugsmitteilung ersetzt den Nachsendeauftrag nicht. Sie sorgt nicht dafür, dass Post automatisch weitergeleitet wird, sondern dient lediglich der Adressaktualisierung bei bekannten Absendern. Für eine lückenlose Versorgung mit Briefsendungen – insbesondere von Behörden oder Institutionen – bleibt der Nachsendeauftrag daher unverzichtbar. In Kombination genutzt, bieten beide Services gemeinsam eine effektive und sichere Umzugslösung.

Fazit: Sicherheit für Ihre Briefe – mit dem Nachsendeantrag Post

Ein Nachsendeauftrag ist ein kleines Detail mit großer Wirkung. Er sorgt dafür, dass Sie auch nach dem Umzug alle wichtigen Briefe zuverlässig erhalten – und schützt Sie vor dem Risiko, wichtige Post zu verpassen. Ob privat oder geschäftlich, ob alleinstehend oder Familie – die Investition in einen Nachsendeauftrag ist eine der einfachsten und effektivsten Maßnahmen im Rahmen eines Umzugs.

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