Umzug von der Steuer absetzen – So holen Sie sich bares Geld zurück

Ein Umzug ist selten billig: Miete für den Transporter, Maklerprovision, doppelte Mietzahlungen, neue Möbel oder die Renovierung der alten Wohnung – all das kann schnell mehrere Tausend Euro verschlingen. Die gute Nachricht: Viele dieser Kosten lassen sich steuerlich geltend machen – vorausgesetzt, Sie kennen die Regeln.

Ob privat oder beruflich motiviert, mit oder ohne Umzugsunternehmen: Wir zeigen Ihnen, welche Umzugskosten Sie steuerlich absetzen können und worauf Sie achten sollten.

Hinweis: Wir geben unser Wissen hier nach bestem Gewissen weiter – aber keine Steuerberatung. Für eine rechtssichere Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Die 5 wichtigsten Fakten zum Umzug und Steuer
  • Beruflich bedingter Umzug = Werbungskosten: Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann viele Ausgaben direkt absetzen – ohne Höchstgrenze.
  • Privater Umzug = haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch private Umzüge lassen sich teilweise absetzen – allerdings nur bestimmte Kosten.
  • Belege sammeln lohnt sich: Rechnungen, Quittungen und Nachweise sind Pflicht – ohne sie gibt’s keinen Cent zurück.
  • Pauschale möglich: Bei beruflich bedingtem Umzug können Sie eine Umzugskostenpauschale nutzen – ohne Einzelbelege.
  • Fristen beachten: Umzugskosten müssen im selben Kalenderjahr in der Steuererklärung angegeben werden – spätere Nachträge sind schwierig.

Wann kann ich Umzugskosten steuerlich geltend machen?

Die Antwort hängt davon ab, warum Sie umgezogen sind. Der Fiskus unterscheidet zwischen zwei Hauptgründen:

1. Beruflich bedingter Umzug

Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, haben Sie gute Karten beim Finanzamt. Denn in diesem Fall gelten die damit verbundenen Ausgaben als Werbungskosten – und können vollständig steuerlich geltend gemacht werden, teilweise sogar pauschal. Voraussetzung ist, dass der Umzug nachweislich durch den Beruf veranlasst wurde.

Typische Beispiele hierfür sind: Sie verkürzen Ihren Arbeitsweg deutlich – als Richtwert gelten hier mindestens 30 Minuten Zeitersparnis pro Tag. Oder Sie treten eine neue Stelle in einer anderen Stadt an und müssen dafür den Wohnort wechseln. Auch eine Versetzung innerhalb Ihres Unternehmens mit neuem Einsatzort zählt dazu. Ebenso werden Fälle anerkannt, in denen Sie nach Ausbildung oder Studium Ihre erste eigene Wohnung beziehen, um eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Selbst die Gründung eines doppelten Haushalts – etwa wenn Sie unter der Woche am Arbeitsort wohnen und am Wochenende pendeln – kann steuerlich berücksichtigt werden.

2. Privater Umzug

Ziehen Sie aus familiären, gesundheitlichen oder wohnlichen Gründen um? Auch dann können Sie Kosten absetzen – allerdings nur anteilig und unter anderen Bedingungen. Hier gelten Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen.

Welche Umzugskosten kann ich absetzen?

Bei beruflich bedingtem Umzug:

Einzeln nachweisbare Kosten:

  • Umzugsunternehmen (inkl. Möbelabbau/-aufbau)
  • Transporter-Miete, Benzinkosten
  • Reisekosten zur Wohnungsbesichtigung
  • Maklerprovision (nur für Mietwohnungen!)
  • Doppelte Mietzahlungen für max. 6 Monate
  • Renovierungskosten der alten Wohnung
  • Kosten für neue Schule oder Kita (bei Kindern)

+ Pauschale Umzugskosten:

Seit März 2020 gelten folgende Werte:

  • 1.020 € für Singles
  • 1.639 € für Verheiratete oder Alleinerziehende
  • je 361 € zusätzlich pro mitziehendes Kind oder Angehörigen

Diese Pauschale können Sie ohne Belege ansetzen – zusätzlich zu den nachgewiesenen Einzelkosten.

Bei privatem Umzug:

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Kosten für das Umzugsunternehmen (Lohnkostenanteil!)
  • Entrümpelung
  • Transporthilfe durch Dritte (z. B. Möbelpacker)

Wichtig: Hier dürfen 20 % der Lohnkosten, maximal 4.000 € im Jahr, direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Aber: Nur mit Rechnung und Banküberweisung – Barzahlung ist tabu.

Handwerkerleistungen:

  • Streichen, Tapezieren, kleine Reparaturen

Auch hier können Sie 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 € pro Jahr, absetzen – ebenfalls nur bei Rechnung + Überweisung.

Ein kleiner weißer Hund lugt aus einem Karton mit der Aufschrift „ONE Umzug Spedition“ auf einem Holzboden hervor. Im Hintergrund stehen Zimmerpflanzen, gespannt auf sein nächstes Abenteuer. In der Nähe deutet ein ähnlicher Karton auf einen bevorstehenden Umzugskontakt hin.
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Was geht nicht?

Nicht alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit einem Umzug entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt eine Reihe von Kostenpunkten, die ausdrücklich ausgeschlossen sind. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für neue Möbel oder Einrichtungsgegenstände – selbst wenn sie für die neue Wohnung angeschafft wurden. Auch die Kaution für die neue Wohnung ist nicht absetzbar.

Ebenso wenig berücksichtigt werden Kosten für einen Nachsendeauftrag der Post, Verpflegung für Umzugshelfer oder Trinkgelder. Wenn Sie Freunde oder Bekannte beim Umzug einspannen und dafür keine offizielle Rechnung vorliegt, sind auch diese Aufwendungen steuerlich nicht relevant.

Ein weiterer häufiger Irrtum: Wer seinen Umzug komplett selbst organisiert – ohne Umzugsunternehmen oder bezahlte Helfer – kann die entstandenen Kosten nicht steuerlich angeben. Und selbst wenn Sie sich die Mühe machen, Ihre alte Wohnung in Eigenleistung zu renovieren oder zu streichen, bleibt das steuerlich folgenlos. Denn nur Arbeitskosten von Dienstleistern mit ordentlicher Rechnung und Banküberweisung werden vom Finanzamt anerkannt.

So setzen Sie Umzugskosten richtig ab – Schritt für Schritt

  1. Belege sammeln

Ohne Nachweis kein Steuervorteil. Heben Sie alles auf: Rechnungen, Überweisungsnachweise, Fahrtkostenbelege, Mietverträge, Arbeitsvertrag, Schulwechselbescheinigungen etc.

  1. Grund prüfen

War Ihr Umzug beruflich veranlasst? Dann gehören Ihre Ausgaben in der Steuererklärung in Anlage N – Werbungskosten.

War er privat? Dann kommen die Kosten unter haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ins Spiel.

  1. Pauschale oder Einzelkosten?

Bei beruflich bedingtem Umzug dürfen Sie zwischen Pauschale und tatsächlichen Ausgaben wählen – oft lohnt sich die Kombination.

  1. Steuererklärung ausfüllen

Ob mit Elster, Steuer-App oder Steuerberater: Geben Sie die Umzugskosten im passenden Abschnitt an und reichen Sie bei Bedarf die Belege ein (meist nur auf Nachfrage).

Unser Bonus-Tipp: Arbeitgeberbeteiligung und Kostenerstattung

Zahlt Ihr Arbeitgeber einen Teil der Umzugskosten (z. B. bei Versetzung)? Dann können nur nicht erstattete Kosten abgesetzt werden. Alles, was übernommen wurde, ist für Sie steuerfrei – aber nicht zusätzlich absetzbar.

Fazit: Umzugskosten clever absetzen und Geld zurückholen

Ob Sie aus beruflichen Gründen umziehen oder privat den Wohnort wechseln – ein Umzug kann teuer werden. Wer seine Rechte kennt, ordentlich Belege sammelt und sauber dokumentiert, kann sich beim nächsten Steuerbescheid über mehrere hundert oder gar tausend Euro freuen.

Die wichtigste Regel: Nicht auf gut Glück losziehen, sondern clever planen, sauber dokumentieren – und am Ende auch den steuerlichen Vorteil mitnehmen.

Denn so stressig ein Umzug auch ist – mit einem finanziellen Trostpflaster fühlt sich selbst das Schleppen der Waschmaschine ein bisschen leichter an.

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