- Kein gesetzlicher Anspruch: Sonderurlaub bei Umzug ist gesetzlich nicht vorgesehen – es kommt auf Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag an.
- Öffentliche Hand = Vorteil: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben oft bessere Karten – hier ist ein Tag Sonderurlaub beim Umzug teils Standard.
- Privatwirtschaft = Verhandlungssache: Arbeitgeber können (müssen aber nicht) freiwillig einen Tag gewähren. Freundlich fragen lohnt sich.
- Notfälle oder Dienstumzüge = Sonderfall: Bei dienstlich veranlasstem Umzug oder bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Wasserschaden) gelten oft andere Regeln.
- Frühzeitige Planung ist alles: Wer clever plant, beantragt regulären Urlaub rechtzeitig – und kombiniert freie Tage mit dem Wochenende oder Feiertagen.
Was genau ist Sonderurlaub – und wann greift er?
Sonderurlaub meint zusätzliche freie Tage außerhalb Ihres regulären Jahresurlaubs. Er wird bei bestimmten Ereignissen gewährt, die außergewöhnlich sind – etwa bei einem Todesfall in der Familie, der eigenen Hochzeit oder der Geburt eines Kindes. Auch ein Umzug kann dazugehören – muss aber nicht.
Das deutsche Arbeitsrecht regelt Sonderurlaub im § 616 BGB – allerdings nur in sehr allgemeiner Form. Der Paragraph spricht demnach von einer „vorübergehenden Verhinderung“ des Arbeitnehmers, die „ohne eigenes Verschulden“ entsteht. In der Praxis wird daraus meist keine rechtssichere Grundlage für einen Umzug – es sei denn, dieser ist unabwendbar und unaufschiebbar, z. B. nach einem Brandschaden.
Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug besteht nur in bestimmten Fällen
Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug? Das hängt stark davon ab, wo und unter welchen Bedingungen Sie arbeiten:
1. Privatwirtschaft
In der freien Wirtschaft haben Sie keinen automatischen Anspruch. Ob Ihnen ein oder mehrere Tage Sonderurlaub zustehen, hängt vom Arbeitsvertrag oder einem geltenden Tarifvertrag ab. Fehlt eine Regelung, sind Sie auf Kulanz angewiesen.
Unser Tipp: Ein persönliches Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber kann Türen öffnen. Wer gut vorbereitet argumentiert, erhöht die Chance auf eine Freistellung – auch, wenn diese unbezahlt ist.
2. Öffentlicher Dienst
Hier sieht es schon besser aus: Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es Sonderurlaub, wenn ein Umzug aus dienstlichen Gründen erfolgt – oder wenn ein privater Umzug in eine andere Stadt stattfindet. In diesen Fällen kann ein Tag gewährt werden – oft sogar mehr bei weiterem Umzugsradius.
3. Beamte
Für Beamtinnen und Beamte gelten eigene Vorschriften, etwa in den Sonderurlaubsverordnungen der Länder. Auch hier ist bei einem Umzug – insbesondere bei Versetzungen – ein Anspruch üblich.

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Diese Sonderfälle sollte man kennen
Manche Situationen weichen von der Norm ab und eröffnen tatsächlich Spielraum für Sonderurlaub. Ein klassischer Fall ist der dienstlich angeordnete Umzug: Wird man vom Arbeitgeber versetzt und muss deshalb den Wohnort wechseln, ist die Rechtslage meist eindeutig. In vielen Fällen ist der Sonderurlaub vertraglich oder tariflich geregelt – oft inklusive einer Kostenübernahme.
Auch bei einem Standortwechsel innerhalb desselben Unternehmens können Sonderregelungen greifen. Liegt eine betriebliche Notwendigkeit vor, etwa im Rahmen einer internen Versetzung, lohnt sich ein Blick in die Betriebsvereinbarung oder den Tarifvertrag. Hier können entsprechende Ansprüche auf Freistellung oder Sonderurlaub verankert sein.
Besonders sensibel sind unvorhersehbare Notfälle. Muss ein Umzug kurzfristig erfolgen, etwa wegen eines Wasserschadens, einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter oder drohender Einsturzgefahr, kann ein triftiger Grund für Sonderurlaub vorliegen. Wichtig ist, solche Fälle gut zu dokumentieren, beispielsweise mit einem Gutachten, einem Kündigungsschreiben oder anderen Nachweisen.
So stellen Sie einen Antrag auf Sonderurlaub beim Umzug
Wenn Sie glauben, ein Anrecht auf Sonderurlaub zu haben, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Frühzeitig ansprechen: Je früher Sie auf Ihren Arbeitgeber zugehen, desto besser. Spontane Umzugsankündigungen stoßen selten auf Begeisterung.
- Kurz und klar formulieren: Nennen Sie das Datum des Umzugs und den Grund (z. B. berufsbedingt, familiär, Vertragslaufzeit).
- Unterlagen beilegen: Mietvertrag, Kündigung oder Versetzungsbescheinigung können Ihre Position stärken.
- Alternativen anbieten: Wenn Sonderurlaub nicht möglich ist, können Sie ggf. Überstunden abbummeln oder regulären Urlaub einsetzen.
Formulierungshilfe:
Sehr geehrte/r [Name],
im Zuge meines anstehenden Wohnungswechsels zum [Datum] möchte ich höflich anfragen, ob mir für diesen Tag Sonderurlaub gewährt werden kann.
Die Maßnahme ist notwendig, da [Grund: z. B. beruflicher Standortwechsel / Umzug in eine andere Stadt / Kündigung der alten Wohnung].
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]_

Das können Sie tun, wenn Ihr Sonderurlaub abgelehnt wurde
Wird Ihnen kein Sonderurlaub gewährt, stehen Ihnen dennoch mehrere Möglichkeiten offen, um Ihren Umzug stressfreier zu gestalten. Die naheliegendste Option ist, regulären Urlaub zu nehmen – besonders sinnvoll, wenn Sie den Umzug bereits längerfristig geplant haben. Alternativ können Sie auf angesparte Überstunden zurückgreifen und diese abbummeln.
Wer ein Arbeitszeitkonto führt, kann so häufig unkompliziert freie Tage gewinnen. Auch flexible Arbeitszeitmodelle bieten Spielraum: Mit Gleitzeit lassen sich zum Beispiel halbe Tage einrichten, um Behördengänge oder Transporte zu organisieren. In Absprache mit dem Arbeitgeber ist zudem eine unbezahlte Freistellung denkbar, allerdings bedeutet das oft auch einen temporären Verzicht auf Gehalt.
7 Tipps für eine stressfreie Umzugsplanung mit Job
- Legen Sie das Umzugsdatum clever: Ideal sind Wochenenden, Brückentage oder die zweite Monatshälfte (wegen Kündigungsfristen).
- Starten Sie früh mit dem Packen: Beginnen Sie mindestens 2 Wochen vorher, vor allem mit Dingen, die Sie nicht täglich brauchen.
- Sichern Sie wichtige Unterlagen: Arbeitsverträge, Versicherungen und Dokumente sollten griffbereit sein – nicht in der Umzugskiste.
- Vermeiden Sie Urlaubskollisionen im Team: Klären Sie rechtzeitig, ob andere Kolleg:innen ebenfalls Urlaub planen.
- Schaffen Sie Klarheit bei Zuständigkeiten: Wer organisiert den Transport? Wer ist Ansprechpartner für den Stromanbieter?
- Bauen Sie Puffer ein: Unerwartete Verzögerungen sind die Regel, nicht die Ausnahme – planen Sie großzügig.
- Vergessen Sie Pausen nicht: Umziehen ist körperlich anstrengend – auch Ihre Konzentration leidet, wenn Sie nonstop durchziehen.
Umzug und Arbeit – mit Vorbereitung klappt’s auch ohne Sonderurlaub
Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für private Umzüge gibt, heißt das nicht, dass Sie komplett auf sich allein gestellt sind. Wer vorausschauend plant, frühzeitig kommuniziert und offen mit dem Arbeitgeber spricht, findet oft eine gute Lösung. Ob durch regulären Urlaub, Überstundenabbau oder Kulanz: Hauptsache, Sie behalten den Überblick – und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ein gelungener Start in der neuen Wohnung.
Und wenn es doch einmal eng wird? Dann lohnt sich ein gut organisierter Umzug am Wochenende – idealerweise mit Hilfe erfahrener Unterstützung. Denn ein reibungsloser Ablauf erspart nicht nur Stress, sondern schont auch Nerven und Rücken. Wer dabei auf erfahrene Teams wie ONE Umzüge setzt, kann sich viele Sorgen von der To-do-Liste streichen – und den Umzugstag vielleicht sogar ein wenig genießen.
In diesem Sinne: Viel Erfolg beim Umzug – und vergessen Sie nicht, sich zwischendurch auch mal selbst zu belohnen.