Halteverbot beim Umzug beantragen – Kosten, Fristen & Sondergenehmigung

Eines der größten Hindernisse beim Umzug kann ein Parkplatzmangel direkt vor der Haustür sein. Vor allem bei großen Transportern kann das problematisch werden. Mit der richtigen Vorbereitung und einer Halteverbotszone schaffen Sie Raum für den Umzugswagen und sparen Nerven, Zeit und Wege. Lesen Sie weiter und erfahren Sie alles Wichtige über das rechtssichere Beantragen eines Halteverbots, die Fristen und die Aufstellung der Schilder beim Umzug.

Die wichtigsten Punkte im Überblick
  • Halteverbot beim Umzug frühzeitig beantragen. Empfohlen wird mindestens 14 Tage vorher.
  • Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen (teilweise auch online möglich)
  • Beachten Sie, dass Schilder 2–4 Tage vor dem Umzug aufgestellt werden müssen.
  • Kostenübersicht: Kosten können je nach Ort variieren (ca. 12–60 €). Erkundigen Sie sich in Ihrem Ort.
  • Denken Sie daran, dass Ihre neue Adresse (also Ihr Umzugsort) mit eingerechnet und Sonderfälle (z. B. Fußgängerzonen) beachtet werden müssen.

Warum ein Halteverbot sinnvoll ist

Ein freier Stellplatz vor der Tür bietet entscheidende Vorteile. Zum einen reduzieren Sie die Anzahl der Tragewege/Transportwege und haben somit weniger Zeitaufwand. Zum anderen besteht eine geringere Gefahr von Schäden, die häufig unter Stress stark erhöht ist.

Durch die Beantragung eines Halteverbots beim Umzug erreichen Sie eine konfliktfreie Abwicklung mit Nachbarn und Behörden, was oft schnell problematisch werden kann. Eine frühzeitig genehmigte Halteverbotszone signalisiert zudem Professionalität und Ordnung. Dies ist besonders wichtig, wenn ein Umzugsunternehmen involviert ist.

Was Sie unbedingt beachten müssen

Zuständige Behörde und rechtliche Basis

Beantragen Sie das Halteverbot bei Ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde, beim Ordnungsamt oder Straßenverkehrsamt. Machen Sie sich schlau, ob die Beantragung eventuell auch online möglich ist.

Die Genehmigung beruht auf § 45 StVO – eine verkehrsrechtliche Anordnung.

Fristen & Aufstellung

Stellen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem Umzug, am besten 4 Wochen vorher, um Postlaufzeiten und Bearbeitungen abzudecken. Nachdem Ihr Antrag genehmigt wurde planen Sie direkt die Aufstellung aller nötigen Schilder. Diese müssen mindestens 48–96 Stunden (2–4 Tage) vor dem Umzugstermin aufgestellt und protokolliert werden.

Kosten & Schilder

Damit Ihr Umzug reibungslos abläuft, hilft eine frühzeitige Planung und realistische Kalkulation der anfallenden Kosten. Schilder können Sie selbst mieten oder Dienstleister beauftragen. Letzteres übernimmt oft Antrag plus Aufstellung, was somit auch die einfachste und bequemste Alternative wäre.

Kostenübersicht: Halteverbot beim Umzug

In der folgenden Tabelle finden Sie typische Beispiele für Gebühren für Halteverbotanträge und zusätzliche Kosten für Schilder und Umsetzung in ausgewählten deutschen Städten.

Stadt/RegionBehördliche Genehmigung (ca.)Schilder-Miete & Aufstellung (ca.)Gesamtpreis (1–2 Tage)
Berlin21 €70–90 € pauschal (inkl. Aufstellung)ca. 90–110 €
HamburgPauschalpreis ab 119 €, inkl. Genehmigung & Schilderin Pauschale enthaltenca. 119 €
Münchenca. 39 € typischer Durchschnitt3–15 € / Tag + Kaution bei Schildermieteca. 50–60 € + Kaution
Andere Städte (allg.)10–40 € (je nach Ort & Dauer)oft extra, z. B. 3–15 € / Tagca. 25–55 € + ggf. Kaution

Kostenbestandteile im Detail

Behördliche Genehmigung

  • Berlin: 21 € Pauschalgebühr beim Bezirksamt (ohne Schilder)
  • Hamburg: ab 119 € pauschal, inkl. Amtshandling und Schilder
  • München & andere Städte: 10–40 € je nach AUfwand, Dauer und Stadtgröße

Schilder & Aufstellung

  • Berlin: 70–90 € inkl. Schilder und Aufstellung (1–2 Tage)
  • Allgemei: 3–15 € pro Tag plus mögliche Kaution bis 100 € bei Schildermiete

Hinweise für Ihre Planung

  • Früher Antrag spart Nerven: Stellen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem Umzug (idealerweise 4 Wochen). So vermeiden Sie Engpässe oder Enttäuschungen.
  • Pauschalangebote nutzen: Vor allem in Städten wie Hamburg oder Berlin sind Komplettpakete (Genehmigung + Schilder + Aufstellung) oft günstiger und komfortabler.
  • Eigenorganisation sparen: Wer komplett selbst organisiert, zahlt meist weniger (Behörde + Schildmiete), muss aber alle Details selbst klären und weiterdenken.
Ein kleiner weißer Hund lugt aus einem Karton mit der Aufschrift „ONE Umzug Spedition“ auf einem Holzboden hervor. Im Hintergrund stehen Zimmerpflanzen, gespannt auf sein nächstes Abenteuer. In der Nähe deutet ein ähnlicher Karton auf einen bevorstehenden Umzugskontakt hin.
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Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Anfrage vorbereiten: Behördenrecherche für erforderliche Formulare, ggf. online beantragbar.
  2. Antrag einreichen (mindestens 14 Tage vorher): Ergänzen Sie Ort, Zeitraum, Straße(n), Antragsteller, ggf. Skizze.
  3. Bestätigung abwarten: Sobald Ihnen die Behörden die Genehmigung zusenden, erfahren Sie, welche Schilder gelten.
  4. Schilder beschaffen & aufstellen: Mieten Sie Schilder selbst und stellen Sie sie 2–4 Tage vorher auf oder beauftragen Sie Profis.
  5. Am Umzugstag Platz nutzen: Achten Sie darauf, dass die Zone frei bleibt, ggf. Polizei oder Ordnungsamt informieren.
  6. Abbau der Beschilderung: Die Halteverbotszone endet nach dem Umzug, alle Schilder müssen somit zeitnah wieder entfernt werden, um Behinderungen zu umgehen.

Sonderfälle & Tipps

Nicht immer reicht ein klassischer Antrag für eine Halteverbotszone aus. In bestimmten Situationen gelten zusätzliche Regeln.

Bestehendes Halteverbot

Befindet sich Ihr gewünschter Stellplatz bereits in einem eingeschränkten oder absoluten Halteverbot, benötigen Sie eine Sondergenehmigung zur Erweiterung oder temporären Aufhebung des bestehenden Verbots. Grundlage hierfür ist in der Regel eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO. Je nach Kommune wird geprüft, ob das Halteverbot für die Dauer des Umzugs angepasst werden darf.

Sonderbereiche

Besonders streng sind die Vorgaben in Fußgängerzonen, auf Busspuren oder in verkehrsberuhigten Bereichen. Hier ist eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen einer Sondernutzung erforderlich. Diese Genehmigung kann mit zusätzlichen Auflagen verbunden sein, etwa eingeschränkten Zeitfenstern oder besonderen Sicherheitsvorkehrungen.

Wichtig: Beantragen Sie eine solche Ausnahme frühzeitig, da die Bearbeitung oft länger dauert als bei einem regulären Antrag.

Umzugsunternehmen als Alternative

Wer sich den Aufwand sparen möchte, kann ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragen. Viele Anbieter übernehmen den kompletten Service, also vom Antrag bei der Behörde über das Aufstellen der Schilder bis hin zum Abbau nach dem Umzug. Der Vorteil hier ist, dass das Unternehmen in der Regel für korrekt aufgestellte und dokumentierte Schilder haftet. So haben Sie Sicherheit, dass die Halteverbotszone nicht nur rechtlich wirksam, sondern auch ordnungsgemäß abgesichert ist.

Fazit & Muster-Checkliste

Mit dem richtigen Timing und einem klaren Ablaufplan gelingt der Antrag fürs Halteverbot stressfrei. Die Helfer können direkt an der Tür parken, das Einladen geht schneller, und Sie starten organisiert ins neue Zuhause.

Checkliste: Halteverbot beim Umzug beantragen

  • Antrag frühzeitig (mind. 14 Tage vorher) bei der zuständigen Behörde einreichen
  • Zeitraum & exakten Ort (inkl. Länge der Zone) angeben
  • Genehmigung abwarten und Unterlagen bereitlegen
  • Schilder mieten/beantragen und 2–4 Tage vor Umzug aufstellen (ggf. Dienstleister beauftragen)
  • Kontrolle am Umzugstag: Zone freihalten, Polizei/Ordnungsamt informieren bei Blockierung
  • Schilder nach Umzug zügig entfernen

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